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   BAG, 20.06.1984 - 4 AZR 276/82   

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BAG, 20.06.1984 - 4 AZR 276/82 (https://dejure.org/1984,2985)
BAG, Entscheidung vom 20.06.1984 - 4 AZR 276/82 (https://dejure.org/1984,2985)
BAG, Entscheidung vom 20. Juni 1984 - 4 AZR 276/82 (https://dejure.org/1984,2985)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Übernommener DO-Angestellter - Vergütung nach KVLG - Rechtsübergang der Arbeitsverhältnisse - Landwirtschaftliche Krankenkassen - Exspektanzen - Allgemeiner Anspruch auf Beförderung

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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 10.03.1982 - 5 AZR 839/79

    Übergang von Arbeitsverhältnisses - Beschäftigung bei Landkrankenkassen -

    Auszug aus BAG, 20.06.1984 - 4 AZR 276/82
    Fehl geht schließlich auch der Hinweis der Revision auf das Urteil des Fünften Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 10. März 1982 - 5 AZR 859/79 - (AP Nr. 1 zu § 104 KVLG).
  • BAG, 04.05.1982 - 3 AZR 1205/79

    Geschäftsführer einer Krankenkasse - Dienstordnungsangestellter - Ruhestand -

    Auszug aus BAG, 20.06.1984 - 4 AZR 276/82
    Entgegen den weiteren Ausführungen der Revision kann zugunsten des Klägers auch nichts aus dem von ihr in Bezug genommenen Urteil des Dritten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 4. Mai 1982 - 3 AZR 1205/79 - (AP Nr. 54 zu § 611 BGB Dienstordnungs- Angestellte) hergeleitet werden.
  • BSG, 23.11.1983 - 8 RK 20/82
    Auszug aus BAG, 20.06.1984 - 4 AZR 276/82
    Weiter kann auch nicht abgesehen werden, ob das Oberversicherungsamt der Erhöhung der Vergütung des Klägers zugestimmt hätte und die entsprechenden Entscheidungen einer sozialgerichtlichen Überprüfung standgehalten hätten (vgl. die Urteile des 8. Senats des BSG vom 23kNo vember 1983 - 8 RK 20/82 - und - 8 HK 29/85 -, beide zur Veröffentlichung vorgesehen), worauf mit Recht auch die Beklagte in der Revisionserwiderung hinweist.
  • BGH, 06.12.1961 - 2 StR 485/60

    Wirksamkeit eines durch Drohung erzwungenen Rechtsmittelverzichts - Wirksamkeit

    Auszug aus BAG, 20.06.1984 - 4 AZR 276/82
    Angesichts dieser Rechtslage stützt der Kläger sein entsprechendes Kl;?gebegehren auch in erster Linie darauf, § 106 Abs. 1 KVLG schütze auch die Exspektanzen der übernommenen nicht erfolgreich sein Als Rechtsbegriff kommt der Begriff der Exspektanz aus dem Strafrecht Dort hat .sich im Betrugsrecht (§ 265 StGB), aufgründ der.gpchpppechnng des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofes die uffasung dppchgesetzt, daß als möglicher Vermögensverteii im ßipne des § 2 6 5 StGB auch schon eine "allgemeine., unbestimmt, Aupichti oder eine bloße Hoffnung" auf Erlangung eines solchen anzusehen-sei (vgl. RGSt 65, 187, 191)» so daß nunmehr im Strnep4e? llsemeine Grundsatz gilt, daß § 265 StGB als Vermögen picht pfr, reehtsbestäjKiige Güter , sondern auch Erwerbs und Gewippaussichten schützt, sofern ihnen bereits ein wirtschaftlicher Wert} beizumeesen ist, weil sie mit Wahrscheinlichkeit einen Vermögenszuwachs erwarten lassen (vgl. BGHSt 17, 14-7, 148; RGSt 51» 204, 209 und 60, 421, 422; Lackner, ( Leipziger Kommentar zum StGB, 9« Aufl., § 265 Rz 119 ff» Schönke/ Schröder, StGB, 20. Aufl., §, 265 Rz|84 - 87).
  • BAG, 09.07.1980 - 4 AZR 579/78

    Tarifliche Mindestvergütung - Vergütungsgruppe - Fallgruppe - Eingruppierung -

    Auszug aus BAG, 20.06.1984 - 4 AZR 276/82
    Ohnehin gibt es - anders als etwa im Sachenrecht oder Erbrecht - im Schuldrecht und damit auch im Arbeitsrecht keine einem Vollrecht vergleichbaren Anwartschaftsrechte mit An spruchscharakter, erst recht nicht solche, die auf eine Beförderung gehen (vgl. BAG 34, 57, 63 AP Nr. 14 zu § 23 a BAT, das Urteil des Senats vom 28. März 1973 - 4 AZR 271/72 - AP Nr. 2 zu § 319 BGB sowie das Urteil des Fünften Senats des BAG vom 13. Februar 1969 - 5 AZR 199/68 - AP Nr. 3 zu § 611 BGB Schweigepflicht mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 28.03.1973 - 4 AZR 271/72

    Bordpersonal der Deutschen Lufthansa AG - Seniorität - Betriebsvertretung -

    Auszug aus BAG, 20.06.1984 - 4 AZR 276/82
    Ohnehin gibt es - anders als etwa im Sachenrecht oder Erbrecht - im Schuldrecht und damit auch im Arbeitsrecht keine einem Vollrecht vergleichbaren Anwartschaftsrechte mit An spruchscharakter, erst recht nicht solche, die auf eine Beförderung gehen (vgl. BAG 34, 57, 63 AP Nr. 14 zu § 23 a BAT, das Urteil des Senats vom 28. März 1973 - 4 AZR 271/72 - AP Nr. 2 zu § 319 BGB sowie das Urteil des Fünften Senats des BAG vom 13. Februar 1969 - 5 AZR 199/68 - AP Nr. 3 zu § 611 BGB Schweigepflicht mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 13.02.1969 - 5 AZR 199/68

    Nachwirkende Fürsorgepflicht - Erlöschen des Arbeitsverhältnisses - Freistellung

    Auszug aus BAG, 20.06.1984 - 4 AZR 276/82
    Ohnehin gibt es - anders als etwa im Sachenrecht oder Erbrecht - im Schuldrecht und damit auch im Arbeitsrecht keine einem Vollrecht vergleichbaren Anwartschaftsrechte mit An spruchscharakter, erst recht nicht solche, die auf eine Beförderung gehen (vgl. BAG 34, 57, 63 AP Nr. 14 zu § 23 a BAT, das Urteil des Senats vom 28. März 1973 - 4 AZR 271/72 - AP Nr. 2 zu § 319 BGB sowie das Urteil des Fünften Senats des BAG vom 13. Februar 1969 - 5 AZR 199/68 - AP Nr. 3 zu § 611 BGB Schweigepflicht mit weiteren Nachweisen).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.05.1972 - IV 571/69
  • BAG, 29.03.1990 - 2 AZR 369/89

    Grenzen der Versetzungspflicht und der sozialen Auswahl

    Wie das Berufungsgericht zutreffend ausgeführt hat, würde eine darüber hinausgehende Beschäftigungspflicht im Ergebnis einen Anspruch auf Beförderung begründen, der nur bei einer entsprechenden - hier nicht vorliegenden - Vertragsgestaltung besteht (BAG Urteil vom 28. März 1973 - 4 AZR 271/72 - AP Nr. 2 zu § 319 BGB sowie vom 20. Juni 1984 - 4 AZR 276/82 - AP Nr. 58 zu § 611 BGB Dienstordnungs-Angestellte).
  • BAG, 27.07.2017 - 6 AZR 438/16

    Bedeutung der Höhergruppierung eines freigestellten Betriebsratsmitglieds für die

    Selbst wenn eine Exspektanz oder auch Expektanz iSd. Erwartung einer künftigen Entgeltsteigerung gemeint gewesen sein sollte, ist sie von Anhang 2 Teil A Abs. 5 Unterabs. 2 ETV-DP AG nicht geschützt (zum Begriff der Exspektanz/Expektanz zB BAG 18. Oktober 2012 - 6 AZR 381/12 - Rn. 25 f.; 7. November 2001 - 4 AZR 711/00 - zu 2 a cc der Gründe; 21. Februar 1990 - 4 AZR 583/89 -; 12. Februar 1986 - 4 AZR 523/84 -; 20. Juni 1984 - 4 AZR 276/82 -) .
  • BAG, 19.06.1985 - 4 AZR 540/83

    Eingruppierung: Vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeit

    Einen allgemeinen Anspruch auf Beförderung gibt es nicht (BAG Urteil vom 20. Juni 1984 - 4 AZR 276/82 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).
  • LAG Hamm, 15.07.1993 - 17 Sa 234/93

    Einstellung: Frauenförderung in Nordrhein-Westfalen - Vereinbarkeit mit dem GG

    a) Hierbei ist nämlich zunächst festzuhalten, dass dem Arbeitnehmer weder gegenüber einem privaten Arbeitgeber noch in Bezug auf einen öffentlichen Arbeitgeber ein allgemeiner Anspruch auf Beförderung zusteht (BAG, Urteil vom 20.06.1984 - 4 AZR 276/82 -, AP Nr. 58 zu § 611 BGB , Dienstordnungs-Angestellte).

    Diesbezüglich ist nämlich zunächst noch mal darauf zu verweisen, dass selbst gegenüber dem öffentlichen Dienstherrn-Arbeitgeber weder im Arbeitsrecht noch im Beamtenrecht ein allgemeiner Anspruch auf Beförderung besteht (BAG, Urteil vom 20.06.1984 - 4 AZR 276/82 -, aaO.).

  • BAG, 20.08.1986 - 4 AZR 272/85

    Seniorität - Gleichbehandlung - Haftung der TV-Parteien

    Mit dieser Tarifnorm werden im Gegensatz zur allgemeinen Üblichkeit im Rechtsleben und auch im Bereiche tarifvertraglicher Regelungen (vgl. das Urteil des Senats vom 20. Juni 1984 - 4 AZR 276/82 - AP Nr. 58 zu § 611 BGB Dienstordnungs-Angestellte) sogenannte Exspektanzen eines Arbeitnehmers berücksichtigt und demgemäß in rechtlich zulässiger Weise Ausgleichszahlungen für den Fall vorgesehen, daß ein bestimmtes Senioritätssystem nicht eingeführt worden wäre und bei Bestehen des früheren, abgelösten Senioritätssystems der Angestellte zur Umschulung ausgewählt worden wäre.
  • BAG, 06.11.1985 - 4 AZR 107/84

    Verfassungsmäßigkeit der §§ 104 , 106 KVLG

    Demgemäß richten sich die Arbeitsbedingungen der Dienstordnungs-Angestellten nach der jeweiligen Dienstordnung und im übrigen nach ihrem Arbeitsvertrag, wobei aus den Gründen des § 357 Abs. 3 bzw. § 701 Abs. 2 RVO gegen zwingende Regelungen der Dienstordnung verstoßende Vertragsvereinbarungen unzulässig und als Gesetzesverstoß nichtig sind (vgl. das Urteil des Senats vom 20. Juni 1984 - 4 AZR 276/82 - AP Nr. 58 zu § 611 BGB Dienstordnungs-Angestellte, mit weiteren Nachweisen).

    Bereits in seinem zuvor herangezogenen Urteil vom 20. Juni 1984 (4 AZR 276/82 - AP Nr. 58 zu § 611 BGB Dienstordnungs-Angestellte) hat der Senat im einzelnen ausgeführt, daß hiernach einmal solche vergütungsrechtlichen Ansprüche übernommener Dienstordnungs-Angestellter zu "wahren", d.h. zu erhalten sind, die ihnen im Zeitpunkt des Rechtsüberganges bereits gegen ihren früheren Dienstherrn zugestanden haben.

  • VGH Baden-Württemberg, 03.09.1991 - 9 S 15/91

    Inkompatibilität von Personalratsmandat und Selbstverwaltungsorgan

    Für diesen weiteren Begriff der Personalangelegenheiten spricht nicht zuletzt die Entstehungsgeschichte der §§ 63 Abs. 1 Satz 3 FHG, 37 Abs. 1 Satz 3 HRG: Mit dem Geltungsumfang des Unvereinbarkeitsgebots für Selbstverwaltungsgremien, die für Personalangelegenheiten zuständig sind, sollten "im Interesse einer neutralen Ausübung der Mitwirkungsrechte" nicht nur die Fälle konkreter Interessenkonflikte aus einem Doppelmandat, in denen das Personalvertretungsmitglied kraft Personalvertretungsrechts zur Mitwirkung befugt wäre, erfaßt werden, sondern weitergehend die abstrakte Möglichkeit solcher Interessenkonflikte (vgl. zu § 37 Abs. 1 Satz 3 HRG die Begründung des insoweit unverändert verabschiedeten Regierungsentwurfs des Dritten Änderungsgesetzes zum Hochschulrahmengesetz, BT-Drs. 10/2883, zu Nr. 17 -- § 37, S. 24 und dazu BayVGH, a.a.O., S. 135; OVG Berlin, Beschluß vom 29.7.1987, PersV 1987, 31, 32; Reich, a.a.O., S. 12; zur Übernahme des § 37 Abs. 1 Satz 3 HRG in § 63 Abs. 1 Satz 3 FHG siehe die Begründung zum Regierungsentwurf des Gesetzes zur Änderung der Hochschulgesetze, LT-Drs. 9/4241, zu Art. 4 Nr. 29 -- § 63, S. 88).
  • VGH Baden-Württemberg, 03.09.1991 - 9 S 3228/89

    Inkompatibilität von Personalratsmandat und Mitgliedschaft in

    Für diesen weiteren Begriff der Personalangelegenheiten spricht nicht zuletzt die Entstehungsgeschichte der §§ 96 Abs. 1 Satz 3 UG, 37 Abs. 1 Satz 3 HRG: Mit dem Geltungsumfang des Unvereinbarkeitsgebots für Selbstverwaltungsgremien, die für Personalangelegenheiten zuständig sind, sollten "im Interesse einer neutralen Ausübung der Mitwirkungsrechte" nicht nur die Fälle konkreter Interessenkonflikte aus einem Doppelmandat, in denen das Personalvertretungsmitglied kraft Personalvertretungsrechts zur Mitwirkung befugt wäre, erfaßt werden, sondern weitergehend die abstrakte Möglichkeit solcher Interessenkonflikte (vgl. zu § 37 Abs. 1 Satz 3 HRG die Begründung des insoweit unverändert verabschiedeten Regierungsentwurfs des Dritten Änderungsgesetzes zum Hochschulrahmengesetz, BT-Drs. 10/2883, zu Nr. 17 -- § 37, S. 24 und dazu BayVGH, a.a.O., S. 135; OVG Berlin, Beschluß vom 29.7.1987, PersV 1987, 31, 32; Reich, a.a.O., S. 12; zur wörtlichen Übernahme des § 37 Abs. 1 Satz 3 HRG in § 96 Abs. 1 Satz 3 UG siehe die Begründung zum Regierungsentwurf des Gesetzes zur Änderung der Hochschulgesetze, LT-Drs. 9/4241, zu Art. 1 Nr. 43 -- § 96, S. 75).
  • VGH Baden-Württemberg, 03.09.1991 - 9 S 896/91

    Auslegung einer Klageänderung - unzulässiges Teilurteil - Inkompatibilität von

    Für diesen weiteren Begriff der Personalangelegenheiten spricht nicht zuletzt die Entstehungsgeschichte der §§ 96 Abs. 1 Satz 3 UG, 37 Abs. 1 Satz 3 HRG: Mit dem Geltungsumfang des Unvereinbarkeitsgebots für Selbstverwaltungsgremien, die für Personalangelegenheiten zuständig sind, sollten "im Interesse einer neutralen Ausübung der Mitwirkungsrechte" nicht nur die Fälle konkreter Interessenkonflikte aus einem Doppelmandat, in denen das Personalvertretungsmitglied kraft Personalvertretungsrechts zur Mitwirkung befugt wäre, erfaßt werden, sondern weitergehend die abstrakte Möglichkeit solcher Interessenkonflikte (vgl. zu § 37 Abs. 1 Satz 3 HRG die Begründung des insoweit unverändert verabschiedeten Regierungsentwurfs des Dritten Änderungsgesetzes zum Hochschulrahmengesetz, BT-Drs. 10/2883, zu Nr. 17 -- § 37, S. 24 und dazu BayVGH, a.a.O., S. 135; OVG Berlin, Beschluß vom 29.7.1987, PersV 1987, 31, 32; Reich, a.a.O., S. 12; zur Übernahme des § 37 Abs. 1 Satz 3 HRG in § 96 Abs. 1 Satz 3 UG siehe die Begründung zum Regierungsentwurf des Gesetzes zur Änderung der Hochschulgesetze, LT-Drs. 9/4241, zu Art. 1 Nr. 43 -- § 96, S. 75).
  • LAG Düsseldorf, 13.05.1998 - 1 Sa 290/98

    Konkurrentenklage - Dienstordnungsangestellte

    Bei der Dienstordnung handelt es sich um dem öffentlichen Recht angehöriges, gesetzesvollziehendes Satzungsrecht (vgl. statt aller BAG Urt. vom 20.6.1984 - 4 AZR 276/82 - AP Nr. 58 zu § 611 BGB Dienstordnungs-Angestellte), wobei sich die Dienstordnung an das Beamtenrecht anlehnt oder darauf verweist.
  • LAG Düsseldorf, 13.05.1998 - 1 (11) Sa 330/98

    Konkurrentenklage - Dienstordnungsangestellte

  • BAG, 01.06.1988 - 4 AZR 794/87

    Eingruppierung einer Fachlehrerin - Revisionseinlegung drei Monate vor

  • ArbG Essen, 18.06.2008 - 6 Ca 3942/07

    Anspruch auf Zahlung eines höheren als des gesetzlichen Familienzuschlages

  • LAG Rheinland-Pfalz, 12.01.2022 - 7 Sa 155/21

    Vergütung eines Revisors bei arbeitsvertraglicher Vereinbarung einer Vergütung

  • VGH Baden-Württemberg, 03.09.1991 - 9 S 16/91

    Inkompatibilität von Personalratsmandat und Mitgliedschaft in

  • LAG Baden-Württemberg, 26.04.1989 - 3 Sa 9/89

    Abgrenzung zwischen objektiver Klagenhäufung und Eventualkumulierung ;

  • BAG, 19.06.1985 - 4 AZR 544/83

    Vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Arbeit - Sachlicher Grund für

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